Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das leitende Gremium der Kirchengemeinde. Er setzt sich aus den beiden Pfarrer*innen der Kirchengemeinde und zehn gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2018 statt.
Zu den acht gewählten Personen werden zwei weitere Mitglieder berufen.

Einmal im Monat trifft sich der Kirchenvorstand zu seinen Sitzungen. An diesen nehmen die Mitglieder des erweiterten Kirchenvorstandes ebenfalls teil. Sie haben anders als die gewählten Mitglieder allerdings kein Stimmrecht.
In der Regel sind die Sitzungen des Kirchenvorstandes öffentlich. Eine Ausnahme davon sind personengebundene Punkte in einer Sitzung. Die Termine werden in den Abkündigungen im Gottesdienst, auf der Homepage und im Schaukasten bekannt gegeben.

Mitglieder sind:
Rosi Brecht
Roberth Gierth
Ute Knopp
Marlies Kraus
Melanie Obermeier, Vertrauensfrau
Marlene Kaschel, stellvertretende Vertrauensfrau
Irene Lederle
Thomas Redmann
Dr. Christian Sänger
Julia Steller, Pfarrerin
Till Twardy

Dem erweiterten Kirchenvorstand gehören an:
Dinah Kurschatke
Marina Küspert


Kirchenpflegerin
Brigitte Loskot

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand (KV) entscheidet über die Benutzung der kirchlichen Räume.
Der KV setzt Orte und Zeiten für den Gottesdienst fest.

Der KV entscheidet über die Ordnung der Gottesdienste.

Der KV beschließt über die Verwendung von Geldern.

Der KV berät über alle wichtigen Fragen des Gemeindelebens.

Der KV vermittelt bei Streitigkeiten in der Gemeinde.

Der KV fördert das missionarische und diakonische Bewusstsein in der Gemeinde.

Der KV wählt abwechselnd mit dem Landeskirchenamt den Pfarrer/die Pfarrerin.

Der KV sorgt, dass Kindergottesdienst, Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht ordnungsgemäß stattfinden.

Der KV ist für die Instandhaltung der Gebäude verantwortlich