Eintritt. Ein Schritt.
Sie tragen sich mit dem Gedanken, in die evangelische Kirche einzutreten? Es gibt viele gute Gründe, diesen Schritt zu tun. Vielleicht haben Sie entdeckt, dass Glaubensfragen für Sie wichtiger werden.
- Vielleicht suchen Sie neue Formen der Spiritualität
- Vielleicht wollen Sie ihr Kind taufen lassen oder Sie wollen Patin oder Pate werden.
- Vielleicht möchten Sie kirchlich heiraten.
- Vielleicht wollen Sie die Konfession wechseln oder Ihren Glauben auffrischen und neu beleben?
- Vielleicht wollen Sie einfach gerne dazugehören zur evangelischen Kirche.
Was auch immer Sie bewegt: unsere Türen stehen offen für Sie. Wir nehmen uns gerne Zeit, diesen Schritt mit Ihnen zu gehen. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will?
Vereinbaren Sie einfach mit uns einen Termin zum Kircheneintritt. Sie können sich aber auch an eine/n andere/n Pfarrer*in Ihres Vertrauens wenden oder an die nächste Kircheneintrittsstelle.
Welche Unterlagen benötige ich?
Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (oder Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.
Was ist, wenn ich noch nicht getauft bin?
Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Dann können wir klären, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Informationen zur Taufe finden Sie auch auf unserer Website.
Und wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?
In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.
Wie verläuft ein Kircheneintritt?
In einem Gespräch mit dem/r Pfarrer*in können Sie alles ansprechen, was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- oder Lebensfragen wissen wollen oder was Sie bewegt. Sie können über die Gründe zum Austritt ebenso sprechen wie über die Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht des/r Pfarrer*in. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.
Wie kann ich meinen Eintritt „begehen“?
Sie sind herzlich eingeladen, Ihren Eintritt mit dem Besuch eines Gottesdienstes in Ihrer unserer Kirchengemeinde zu „besiegeln“ und dort auch das Abendmahl mitzufeiern.
Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich bereits in einer anderen Kirchengemeinde heimisch fühlen, können Sie gerne auch in diese eintreten. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.
Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn-, Einkommens- oder Vermögenssteuer bezahlen - kirchensteuerpflichtig.
Kirchensteuer – wozu und wie viel?
Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen machen kann. Deutschlandweit werden 9 % Kirchensteuer auf Lohn- oder Einkommenssteuer geltend gemacht. In Bayern beläuft sich der Kirchensteuer-Anteil auf 8%. Der noch fehlende eine Prozentpunkt (1 %) wird durch das Kirchgeld ergänzt, das einmal jährlich direkt von den Kirchengemeinden erhoben wird um Projekte und Initiativen vor Ort zu unterstützen.