Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das leitende Gremium der Kirchengemeinde. Er setzt sich aus den beiden Pfarrstellen der Kirchengemeinde und acht gewählten und zwei berufenen, ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2018 statt.
Zu den acht gewählten Personen werden zwei weitere Mitglieder berufen.

Einmal im Monat trifft sich der Kirchenvorstand zu seinen Sitzungen. An diesen nehmen die Mitglieder des erweiterten Kirchenvorstandes ebenfalls teil. Sie haben anders als die gewählten Mitglieder allerdings kein Stimmrecht.
In der Regel sind die Sitzungen des Kirchenvorstandes öffentlich. Eine Ausnahme davon sind personengebundene Punkte in einer Sitzung. Die Termine werden in den Abkündigungen im Gottesdienst, auf der Homepage und im Schaukasten bekannt gegeben.

Die vierzehn Personen des erweiterten Kirchenvorstands stehen in der Dreifaltigkeitskirche vor dem Taufstein.
Bildrechte Bischoff

Mitglieder im Kirchenvorstand sind:
Angelika Bischoff, Pfarrerin
Marion Faltinat
Fabian Heerd, Vertrauensmann
Marlene Kaschel
Rita Klein
Dinah Kurschatkel, stellvertretende Vertrauensfrau
Dr. Michael Platz
Heidi Popp
Lotta Pupeter
Julia Steller, Pfarrerin
Till Twardy
Karin Wemhöner-Joswig

Dem erweiterten Kirchenvorstand gehören an:
Uwe Janssen
Manuela Reinhardt
Dr. Christian Sänger
Matthias Thurn

Kirchenpflegerin
Brigitte Loskot

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand (KV) entscheidet über die Benutzung der kirchlichen Räume.
Der KV setzt Orte und Zeiten für den Gottesdienst fest.

Der KV entscheidet über die Ordnung der Gottesdienste.

Der KV beschließt über die Verwendung von Geldern.

Der KV berät über alle wichtigen Fragen des Gemeindelebens.

Der KV vermittelt bei Streitigkeiten in der Gemeinde.

Der KV fördert das missionarische und diakonische Bewusstsein in der Gemeinde.

Der KV wählt abwechselnd mit dem Landeskirchenamt den Pfarrer/die Pfarrerin.

Der KV sorgt, dass Kindergottesdienst, Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht ordnungsgemäß stattfinden.

Der KV ist für die Instandhaltung der Gebäude verantwortlich