Schon wenn ein Mensch dem Sterben nahe kommt, dürfen Sie sich getrost an uns wenden. Gerne kommt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin um die sterbende Person und auch die Angehörigen zu begleiten. Auch Abendmahlsfeiern im Haus, in der Pflegeeinrichtung oder in der Klinik sind möglich. Nach dem Eintritt des Todes bieten wir eine Aussegnungsfeier an.
Informieren Sie zeitnah ein Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens.
Termin und Ort der Trauerfeier und Beerdigung
Ort und Zeit der Bestattung werden in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen und den Friedhofsverwaltungen bzw. Pfarrämtern festgelegt. Bitte nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf oder lassen das durch Ihr Bestattungsinstitut übernehmen. Trauerfeiern finden in der Regel unter der Woche statt. In Schongau werden die Trauergottesdienste entweder in der evangelischen Dreifaltigkeitskirche (ca. 150 Sitzplätze) oder in der Aussegnungshalle am Waldfriedhof gefeiert. Dort gibt es eine sehr gute Orgel, sodass die Organisten auch individuell Lieder begleiten und Musik für die Trauerfeiern spielen können. In den anderen Orten des Gemeindegebietes werden die Trauergottesdienste in den katholischen Ortskirchen gefeiert.
Beerdigungsgespräch
Vor der Beerdigung kommen Pfarrer*in gerne zu den Hinterbliebenen für ein Gespräch. Dabei werden Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier besprochen. Dazu gehört auch die Frage, welche Dinge aus dem Lebenslauf des/der Verstorbenen während der Feiern zur Sprache kommen sollen. Diese Gespräche sind selbstverständlich vertraulich und unterliegen der seelsorgerlichen Schweigepflicht. Es wird nichts von der Kanzel verkündet, was nicht öffentlich zur Sprache kommen soll.
In seelsorgerlichen Fällen können wir auch Familienangehörige beerdigen, die selbst aus der Kirche ausgetreten waren. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Anteilnahme der Kirchengemeinde
Im Sonntagsgottesdienst wird der Todesfall der Gemeinde abgekündigt und noch einmal für den Verstorbenen und seine Angehörigen gebetet.